AGB
21. November 2024 AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Salesianer Don Boscos in Bezug auf die Beherbergungsbetriebe im Kloster Benediktbeuern und des Vereins ZUK
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Beherbergungsbetriebe, sowie für alles was damit zusammen hängt.
1.2 Unter Beherbergungsbetriebe im Kloster sind folgende Einrichtungen gemeint: Gästehäuser (speziell für Einzelgäste und Familie); Jugendbildungsstätte Aktionszentrum - AZ (speziell für Gruppen, Schulen, Pfarreien und Firmen), Jugendherberge Benediktbeuern (für Individualgäste und Gruppen), sowie der Verein Zentrum für Umwelt und Kultur – ZUK (Gruppen und Individualgäste).
1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Begriffsdefinition
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die eine Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Gruppe etc.).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherbergenden und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
3.1 Angebote der Beherbergungsbetriebe sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Unterkunft zustande. Dem Beherberger steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
3.2 Die Unter- und Weitervermittlung der überlassenen Zimmer, Veranstaltungsräume, Flächen, sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Klosterleitung.
3.3 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Gästezimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Wird ein Zimmer erstmalig vor 6:00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 9:30 (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass eine späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
4. Die Nutzung der Beherbergungsbetriebe ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Einrichtung ausgehängt. Die Betriebe behalten sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung, sowie weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Anlagen des Klosters an Dritte. Für Dienstleistungen nach 22:00 Uhr ist der Beherberger berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogenen Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
5.2 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Die Zimmer sind von den Seiten des Beherbergers auch bei Preisänderungen zum angebotenen und bestätigten Preis zu berechnen.
5.3 Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag das Valutieren in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
5.4 Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung spätestens jedoch 28 Tagen nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Betrieb berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.5 Der Beherberger ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sieht der Reservierungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Frist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.6 Reklamationen zur Rechnungsstellung sind gegenüber dem Beherbergenden unmittelbar nach bekannt werden mitzuteilen.
5.7 Die Form der Rechnungsstellung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Beherberger entsprechend bekannt zu geben.
§ 6 Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornierungsgebühr
6.1 Bis spätestens 10 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Reservierungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
6.2 Außerhalb des im § 6.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt, zu dem Geltungsbereich 1.2, durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
Bei Einzelgästen/Familien:
- 6-10 Wochen vor dem Ankunftstag 25% vom gesamten Arrangementpreis
- 2-6 Wochen vor dem Ankunftstag 50% vom gesamten Arrangementpreis
- 2 Wochen vor dem Ankunftstag 80% vom gesamten Arrangementpreis
- Bei Nichtanreise fallen 100% des gesamten Arrangementpreises an
Bei Gruppen, Schulen, Pfarreien und Firmen:
- 10 Wochen bis 6 Wochen vor Belegungsbeginn: 25% der Mindestbelegung
- 6 Wochen bis 2 Wochen vor Belegungsbeginn: 50% der Mindestbelegung
- unter 2 Wochen vor Belegungsbeginn 80% der Mindestbelegung
- Minderbelegung bis 10% kostenfrei, ab zehn Prozent 80% der Belegungskosten
- bei Nichtabsage 100% der Mindestbelegung
§ 7 Rücktritt durch den Beherberger
7.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
7.2 Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
7.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 5.5) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sein denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
7.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherbergenden, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
§ 8 Behinderung vor Anreise
8.1 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
8.2 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab dem Tag der Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 9 Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
9.1 Der Beherbergende kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
9.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
9.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergenden.
§ 10 Rechte des Vertragspartners
10.1 Durch den Abschluss eines Reservierungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die überlicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 11 Pflichten des Vertragspartners
11.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet 14 Tage nach Erhalt der Rechnung das vereinbarte Entgelt, zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder ohne begleitenden Gästen entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
11.2 Der Beherbergende ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherbergende Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, sprich Erkundigungen bei Kredikartenunternehmen, Telegramme, usw.
11.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherbergenden gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 12 Rechte des Beherbergenden
12.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des entstandenen Entgelts, oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherbergenden das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB, sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem Gast eingebrachten Sachen zu.
12.2 Dieses Zurückbehaltung - oder Pfandrecht steht dem Beherbergenden weiter zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden, und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
12.3 Dem Beherbergenden steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.
§ 13 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
13.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des zuständigen Betriebs. Ohne entsprechende Zustimmung des Beherbergers erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
13.2 Im Falle einer Abweichung nach oben, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
13.3 Der Beherberger ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
13.4 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betriebs die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
13.5 Der zuständige Betrieb kann dem Kunden andere, als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden. Die alternativ zugewiesenen Räume müssen die ursprünglich gebuchte Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet seien. Der Beherberger wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzten.
§ 14 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
14.1 Der Beherbergende haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherbergenden oder den vom Beherbergenden befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherbergenden der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherbergende für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen.
§ 15 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
15.1 Soweit die Unterkunft für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen, sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Beherberger von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
15.2 Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann der Betrieb verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Betrieb unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfungszeugnis vorlegt.
15.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes der Unterkunft bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Die Beherbergungsbetriebe sind berechtigt hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betriebs, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Klosters fallen.
15.4 Der Kunde ist mit Zustimmung des Klosters berechtigt eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Der Betrieb ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
15.5 Bleiben durch den Schluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen der Unterkunft ungenutzt, ist der Beherberger berechtigt eine Ausfallvergütung zu berechnen.
§ 16 Tierhaltung
16.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
16.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
16.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat - Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
16.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherbergenden gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jede Ersatzleistung des Beherbergers die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
§17 Verlängerung der Beherbergung
17.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
§ 18 Beendigung des Beherbergungsvertrages - Vorzeitige Auflösung
18.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmt Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
18.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeiten auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
18.3 Durch den Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
§ 19 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
19.1 Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Kloster kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
19.2 Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung, das Ankleben und die Anbindung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt der Beherberger gegen Berechnung zur Verfügung.
19.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf der Beherberger die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Beherberger für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Beherbergers eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Beherbergers gebracht worden sind.
§ 20 Haftung des Beherbergers
20.1 Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sein denn, der Beherberger oder die gesetzlichen Vertreter oder (leitenden) Angestellten des Klosters haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. die Schadensersatzansprüche beruhen auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine hernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 21 Haftung des Kunden
21.1 Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Die Beherberger sind berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
22.2 Erfüllung - und Zahlungsort ist Sitz des Beherbergers.
22.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betriebs. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Betriebs.
22.4 Es gilt deutsches Recht.
22.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen
23.1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages mit der die Salesianer Don Boscos, der vom Besteller für Gutscheine über unsere Webseite https://www.zuk-bb.de abgeschlossen wird.
23.2 Vertragspartner
Zum Einkauf von Gutscheinen auf unserer Webseite https://www.zuk-bb.de sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Käufer und den Salesianern Don Boscos, Don-Bosco-Straße 1, 83671 Benediktbeuern, Deutschland Geschäftsführer: …………… Registergericht: ……….. als Verkäufer zustande.
23.3 Vertragsabschluss, Zahlung, Lieferung
Der Vertrag mit den Salesianer Don Bosco kommt erst mit Eingang der Zahlung des Preises für den Gutschein zustande. Anschließend stellt der Verkäufer den bestellten Gutschein als Ausdruck per Email zur Verfügung. Der Gutschein bzw. die Gutscheine, der bzw. die nicht vom Käufer selbst ausgedruckt wird bzw. werden, werden auf dem Postweg an die vom Käufer angegebene Versandadresse geliefert. Die anfallenden Versandkosten trägt der Verkäufer. In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht für etwaige Verzögerungen der Zustellung des Gutscheins auf dem Postweg.
23.4 Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher gemäß § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach der Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Belehrung „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Gutscheinen während des Buchungsprozesses und dem Zustandekommen des Vertrages gemäß „3. Vertragsabschluss, Zahlung, Lieferung“.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und des Original Gutscheines/der Original-Gutscheine. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Kunden zu tragen, es sei denn, dass der/die gelieferte/n Gutschein/Gutscheine nicht dem Bestellten entspricht.
Der Widerruf ist zu richten an:
Salesianer Don Boscos (Gästehaus)
Don-Bosco-Straße 1
83671 Benediktbeuern
Deutschland
Tel.: +49 8857 88-195
Fax: +49 8857 88-130
E-Mail: gaestehaus@kloster-benediktbeuern.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Der Kaufpreis wird per Überweisung erstattet oder der Kreditkarte gutgeschrieben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.
23.5 Zahlungsmodalitäten
Sie können den Kaufpreis für den Gutschein via Überweisung bezahlten. Die vor Ort im Gästehaus Kloster Benediktbeuern erworbenen Gutscheine können Sie mit Kreditkarte, EC-Karte oder in bar bezahlen.
23.6 Einlösung von Gutscheinen
Die Gutscheine können in den Bereich des Gästehauses im Kloster Benediktbeuer eingelöst werden, in denen die im jeweiligen Gutschein genannten Leistungen erbracht werden.
Befristung der Gutschein-Leistungen: Der Anspruch auf Einlösung von Gutscheinen erlischt spätestens mit der Verjährung, gemäß § 195 BGB und § 199 BGB innerhalb von 3 Jahren ab dem Ablauf des Jahres, indem der Gutschein (gemäß Ausstellungsdatum) ausgestellt wurde. Die in den Gutscheinen verbrieften Leistungen sind innerhalb der Gültigkeitsdauer in Anspruch zu nehmen. Ein Leistungsanspruch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer besteht nicht. Es ist auf die jeweilige Gültigkeitsdauer unserer Angebote zu achten.
Differenzaufzahlungen bei Preiserhöhungen: Bei der Einlösung von Produkt- und Übernachtungs-Gutscheinen ist, nach Ablauf von einem Jahr ab dem Datum der Gutscheinausstellung, im Falle einer erfolgten Preiserhöhung, für die ausgeschriebenen Leistung des Gutscheines der Differenzbetrag zwischen Gutscheinwert und Wert laut aktueller Preisliste vom Einlösenden auszugleichen.
Barauszahlung von Gutscheinen: Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Ist der Preis der Leistung, für die der Gutschein eingelöst wird, geringer als der Gutscheinwert, erhält der Einlösende im Hotel einen Gutschein über den Differenzbetrag ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins über den Differenzbetrag entspricht der verbleibenden restlichen Gültigkeitsdauer des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Gutscheins.
23.7 Datenschutz
Die Daten des Käufers werden als Kundendaten ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten. Sie finden diese auf unserer Homepage unter:
Benedikt Hartmann
Leiter ZUK e. V.